Als Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, müssen Sie zukünftig auf Ihrer Website informieren, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen
Wenn Sie am Streitbeilegungsverfahren teilnehmen, müssen Sie außerdem die Anschrift und Webseite der Streitbeilegungsstelle mitteilen.
Die Informationen müssen Sie leicht zugänglich, klar und verständlich auf der Webseite (im Footer oder im Impressum) und (wenn Sie AGB verwenden) in den AGB anbringen.
Weitere Infos:
https://www.e-recht24.de/artikel/ecommerce/10324-streitschlichtung-neue-informationspflichten-2017.html#1
Wir arbeiten den Hinweis gern für Sie ein.